Alles aus einer Hand
ConCardis - der kompetente Dienstleister zur Abwicklung Ihrer Kartenumsätze.

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Rückbelastung, wenn zum Beispiel ein Kreditkarteninhaber bestreitet, eine Transaktion getätigt zu haben.
Eine von einer Kartenorganisation oder einem von ihr autorisierten Kreditinstitut gemeinsam mit einem kommerziellen Unternehmen aus dem Nichtbankenbereich herausgegebene, speziell auf die Bedürfnisse der Kunden des Unternehmens angepasste Kreditkarte.
Couponing ist ein Kommunikationsinstrument aus der Werbung, in dem die Idee der in den 1950er bzw. 1960er Jahren genutzten Rabattmarken wieder aufgegriffen wird. Dem Kunden wird dabei gegen Vorlage des Coupons ein Rabatt gewährt. Dabei verfolgt der Händler das Ziel, positiv auf das Verbraucherverhalten hinzuwirken.
Unter Cross-Selling versteht man die Nutzung zusätzlicher Verkaufschancen. Beispielsweise werden beim Kauf eines DVD-Players auch DVDs mit angeboten.
Bei der Kartenprüfnummer (CVC2 – Card Verification Code) handelt es sich um die letzten drei Ziffern im Unterschriftsfeld auf der Kartenrückseite. Die Kartenprüfnummer wird oft als zusätzliches Sicherheitsmerkmal bei Zahlungen abgefragt, bei denen der Karteninhaber nicht physisch anwesend ist (Bestellungen per Fax, Telefon oder Internet). Bitte beachten Sie für den Bereich Mailorder/Telefonorder/Versandhandel/E-Commerce: Der Vertragspartner ist verpflichtet, Transaktionen nur mit Angabe der dreistelligen Kartenprüfnummer zu akzeptieren. Die entsprechenden Felder und Erklärungshinweise sind den Kunden/Bestellern auf der Homepage des Händlers bzw. innerhalb der Bezahlfunktionalitäten (i.d.R. durch den Softwareanbieter, Netzbetreiber, Payment Service Provider) zur Verfügung zu stellen. Bevor ein Vertrag geschlossen werden kann, muss beim Payment Service Provider/Netzbetreiber die Möglichkeit der Verarbeitung der Kartenprüfnummer eingerichtet werden.